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neuer Fahrtennachweis
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Voraussetzungen für den Hochseeschein

Um den Hochseeausweis zu erhalten, muss die Kandidatin, der Kandidat:

- das 16. Altersjahr vollendet haben

- die Hochseeschein-Theorieprüfung mit Erfolg bestehen

- eine nautische Grundausbildung (D-Schein) nachweisen

- einen Nothilfeausweis (nicht älter als 4 Jahre) vorlegen

- eine Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen vorlegen

- die erforderliche Praxis auf See nachweisen (1000 Meilen)


Bedingungen für Hochseeschein

Daten-Erfassung für Hochsee-Ausweis

Fahrten- und Ausbildungs-Nachweis
Aufgrund der per 1.10.2014 durch das Schweiz. Seeschifffahrtsamt geänderten Hochseeausweis-Verordnung haben die bisherigen Fahrten-Nachweise ihre Gültigkeit verloren. Ab 1.3.2015 gilt nur noch der neue "Fahrtennachweis Segelschiff zur Erlangung des Schweiz. Hochsee-Ausweises (Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting)".
Bei Joy-Sailing erhalten Sie kostenlos Ihr Exemplar:

Merkblatt zu Hochsee-Ausweis-Prüfung

Attest Sehvermögen

Attest Hörvermögen

welcome on board ... enjoy sailing with joy-sailing